Flugbestattung

Eine Flugbestattung ist eine sehr ungewöhnliche Art der Bestattung.

Aber Menschen, die sich in besonderer Weise der Fliegerei verbunden fühlen, bei der Luftwaffe Dienst taten, sich zu den Bergen hingezogen fühlen oder sehr freiheitsliebende Menschen sind, wählen eine Flugbestattung, welche im Vergleich zu einer herkömmlichen Bestattung auf einem Friedhof die günstigere Alternative ist.

Nach der Feuerbestattung (Einäscherung/Kremierung) in einem Krematorium wird die Asche des Verstorbenen in eine Urne gefüllt und an das Flugunternehmen gesendet.

Die Asche wird dann über den Alpen, über Österreich oder der Schweiz, oder auch über der Nord- bzw. Ostsee außerhalb der Dreimeilenzone bei etwa 200 km pro Stunde durch ein Metallrohr in die Lüfte verstreut. In Deutschland ist eine Flugbestattung allerdings nicht erlaubt, da es eine Friedhofspflicht gibt.

Eine Waldbestattung oder Seebestattung ist zwar günstiger als die Flugbestattung, aber auch bei der Flugbestattung entfallen jahrelange Friedhofsgebühren und die ständige Grabpflege.

Dennoch sollten sich Angehörige diese Form der Bestattung gut überlegen, denn es gibt im Nachhinein keinen direkten Anlaufort für die Hinterbliebenen, um zu trauern.

Beisetzung zum Komplettpreis ohne versteckte Kosten für nur € 1.549,-

  • Abholung des Verstorbenen (Krankenhaus, Haus, Heim oder Palliativ-Hospizabholung)
  • erste Versorgung am Sterbeort
  • Kühlraumkosten ab Tag der Abholung
  • Überführung in ein deutsches Krematorium
  • Kosten des Krematoriums unserer Wahl
  • Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau im Krematorium
  • Flug Urne
  • Überführung der Urne zum Flugzeug
  • Bestattungskosten und Fluggebühren für eine anonyme Luftbestattung
  • Hygienische Grundversorgung des Verstorbenen
  • Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
  • Kiefer-Vollholzsarg mit Innenausstattung (für Verstorbene bis max. 130 kg und oder 195 cm)
  • Decke, Kissen und Sterbegewand aus Baumwolle (eigene Kleidung möglich)
  • Abmeldung des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt
  • Aushändigung zweier gebührenpflichtiger Sterbeurkunden
  • Abmeldung bei der Krankenkasse*
  • Abmeldung beim gesetzlichen Rententräger*
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