„Von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist mit uns am Abend und am Morgen. Und ganz gewiss an jedem neuen Tag.“
Dietrich Bonhoeffer
Der Theologe Dietrich Bonhoeffer kann uns allen als Vorbild dienen für den festen Glauben gerade in dunkelsten Lebenszeiten.
Sie haben einen Verlust erlitten? Ein geliebter Mensch ist vor kurzem für immer aus Ihrem Leben gegangen?
Wir möchten uns empfehlen als beste und preiswerteste Bestatter mit Herz und Kompetenz in Hagen.
Die Stadt Hagen, die Stadt der FernUniversität ist Vorreiter in Sachen Bestattungsvielfalt!
Verbunden in Vielfalt und kultureller Toleranz
Auf 10 Friedhöfen in der Stadt Hagen stehen 18 verschiedene Arten von Gräbern zur Auswahl! Damit wird den Einwohnern der Stadt eine größtmögliche persönliche Auswahl geboten. Es handelt sich übrigens um eine Auswahl, die nicht an Konfessionen gebunden ist. Dadurch beweist Hagen auch in diesem Bereich Offenheit, Menschlichkeit und Aufgeschlossenheit.
Im Folgenden listen wir für Sie die verschiedenen Grabarten auf, um Ihnen Orientierung und wichtige Details für günstige Bestattungen in Hagen zur Verfügung zu stellen:
- Das Sargwahlgrab, das klassische Grab hat eine Bestattungskapazität von einem Sarg plus einer Urne. Die Pflege müssen die Nutzungsberechtigten leisten. Der Erwerb des Sargwahlgrabes hat eine Nutzungsdauer von 30 Jahren inklusive.
Das Sargeinzelgrab. Bei dieser Grabform liegt die Kapazität bei einem einzelnen Sarg. Auch hier ist die Pflege die Aufgabe der Nutzungsberechtigten, bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren.
Das Sargrasengrab ist für die Unterbringung eines einzelnen Sarges vorgesehen, die Pflege übernimmt die Verwaltung des Friedhofes. Und die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre.
- Das Sarggemeinschaftsgrab ist ebenfalls für einen einzelnen Sarg ausgelegt, die Nutzungsdauer liegt bei 25 Jahren und die Pflege übernimmt auch hier die Friedhofsverwaltung.
- Das Urnenwahlgrab ist für die Bestattung einer einzelnen Urne gedacht, die Pflege müssen die Nutzungsberechtigten übernehmen. Es wird Urnenwahlgrab genannt, da die Nutzungsberechtigten die Lage und Größe der Grabstätte frei auswählen dürfen.
Das Urneneinzelgrab muss von den Nutzungsberechtigten gepflegt werden und hat eine Nutzungsdauer ab Erwerb von 25 Jahren.
Das Urnenrasengrab ist für jeweils eine Urne ausgelegt, die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Die Nutzungsdauer liegt beim Urnenrasengrab bei 30 Jahren.
Das Urnengemeinschaftsgrab steht ab Erwerb für 25 Jahre zur Verfügung. Die Pflege der Gemeinschaftsgrabstätte übernimmt die Friedhofsverwaltung.
- Die Urnenstele beinhaltet Urnenkammern, die im Normalfall eine Urne aufnehmen, im Sonderfall kann eine weitere Urne dort bestattet werden. Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren obliegt die Pflege der Urnenstelen der Friedhofsverwaltung.
Die Urnennische besteht aus mehreren neben- und übereinander liegenden Urnenkammern. Ab Erwerb liegt die Nutzungsdauer bei 30 Jahren. Die Kapazität liegt in der Regel bei einer Urne. Sollte der Wunsch nach der Unterbringung einer zweiten Urne bestehen, so ist das möglich, solange die beiden Urnen gemeinsam in die Urnenkammer passen.
- Die Urnengemeinschaftswand hat für das einzelne Urnengrab eine Unterbringungskapazität von einer einzelnen Urne. Die Pflege liegt bei der Friedhofsverwaltung und die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.
Der Ewigkeitsbrunnen ist der Ort für einzelne Urnen, die gemeinsam dort untergebracht werden. Wenn die Hinterbliebenen dort Blumen oder anderen Grabschmuck ablegen möchten, so müssen sie den gemeinsamen Ablageort benutzen.
Das Urnenwaldgrab ist Teil von pflegefreien Urnengräbern auf einer Fläche mit Waldcharakter. Auf Wunsch ist es möglich, den Namen des Verstorbenen auf einem Grabstein anzubringen. Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre.
Der RuheForst Philippshöhe bietet Auswahl bei der Lage der jeweiligen Grabstätte. Die Nutzungsdauer beträgt auch hier 30 Jahre, während die Pflege des gesamten Beerdigungswaldes von der Friedhofsverwaltung geleistet wird.
Das Kindergrab bietet eine freie Auswahl für die Lage der Grabstätte und ist für die Bestattung eines einzelnen Kindersarges ausgelegt. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre mit der Option auf eine spätere Verlängerung. (Diese Verlängerungsoption besteht übrigens auch bei den meisten anderen Grabarten.)
Das muslimische Grab ist für die Bestattung eines einzelnen Verstorbenen ausgelegt. Die absolute Besonderheit bietet die Kommune Hagen damit, das eine Tuchbestattung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Die Nutzungsdauer liegt bei 30 Jahren und die Pflege der Grabstätte muss von den Nutzungsberechtigten geleistet werden.
- Das Sternenkinderfeld ist für die Bestattung von Sternenkindern, also Tot- und Fehlgeburten vorgesehen. Dieses Feld der Trauer und des Gedenkens entstand durch die Kooperation mit der katholischen und evangelischen Kirche, sowie der Friedhofsverwaltung. Die Bestattung eines Sternenkindes ist für die Hinterbliebenen kostenlos.
Das Aschestreufeld ist für die Beisetzung der Totenasche im offenen Boden mit anschließender Bedeckung mit Friedhofserde auf einem speziellen Areal vorgesehen. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre, ohne die Option auf eine spätere Verlängerung. Die Pflege der Grabstätten wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.
Bestatter mit Herz in Hagen
Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie einen akuten Trauerfall in Hagen zu beklagen haben. Oder falls Sie sich bei uns, den Besten Bestattern in Hagen über die Bestattungsvorsorge informieren möchten.
Wir sind für Sie da, mit Herz, Empathie, Sachverstand und Preistransparenz!
Telefon:0176 800 69 68 5
E-Mail: info@BesterBestatter.de